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Erklärung zur Nutzung von Google Analytics & co. muss ins Impressum

7. Oktober 2008

Viele Seitenbetreiber versuchen sich eine Überblick über die Besucherzahl, Trends etc. ihrer Webseiten mittels Tracking-Software wie z.B. Google-Analytics oder eTracker zu verschaffen. Durch die Verwendung dieser Software werden Nutzerdaten gesammelt und gespeichert. Beim Besuch einer Homepage, die beispielsweise Google Analytics verwendet, wird dem Besucher eine Identifikationsnummer zugewiesen. Über diese Nummer ist Google theoretisch in der Lage, ein umfassendes Benutzerprofil zu erstellen.

Darüber müssen User durch einen Hinweis auf der Webseite informiert werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Hinweis liefern §13 Absatz 1 des Telemediendienstgesetzes (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Hinweis kann ganz einfach im exakten Wortlaut aus den Datenschutzbestimmungen von Google direkt übernommen werden. (z.Zt unter Punkt 8: „DATENSCHUTZ“).

Zitat:

„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. … usw.“

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