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Was genau muss ins Impressum? Leitfaden zur Impressumspflicht.

Das Impressumpflicht für Webseiten ist vielfältig. Es kommt drauf an was der Seitenbetreiber in seiner Seite anbietet. Ist die Seite ein Onlinshop, oder bietet Sie nur reine Informationen über Privatpersonen, oder gehört sie einem Dienstanbieter? Und warum überhaupt ein Impressum?

Verbraucher sind mit Hilfe der Anbieterkennzeichnung in der Lage, Diensteanbieter auf ihre Seriosität zu überprüfen, bevor sie deren Dienste in Anspruch nehmen. Aber auch Unternehmen haben ein erhebliches Interesse daran, die erforderlichen Informationen über andere Marktteilnehmer zu erlangen, um ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten durchsetzen zu können. Datenschutz spielt im Impressum auch eine wichtige Rolle.

Ich habe auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz eine empfehlenswerte Zusammenfassung gefunden:

Das Bundesministerium der Justiz hilft mit seinem Leitfaden zur Impressumspflicht Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten.

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